LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Aktuelle Pressemitteilungen (PM) des LEB

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Die Pressemeldung des 19. LEB zur Inklusion - Individuelle Bildungslebensläufe zulassen - finden Sie Downloadhier

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Die Pressemeldung des 19. LEB zu den KMK-Maßnahmen zum Fachkräftemangel finden Sie Downloadhier.

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LEB-Kalender

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Elterninformation zur 13. LEB-Sitzung des 17. LEB

Von Freitag, dem 07.09., bis Samstag, den 08.09.2018, trafen sich die LEB-Mitglieder zur jährlichen Klausurtagung in Speyer. Dabei wird traditionell die Bildungsministerin zum Austausch erwartet. Im Mittelpunkt des Gesprächs sollten Themen aus dem LEB-Forderungskatalog von März 2015 stehen. Das ist zwar kein ganz aktuelles Dokument, aber viele der dort aufgeführten Forderungen sind weiterhin aktuell. Ministerin Dr. Hubig selbst hatte auf Wunsch des LEB-Vorstands vier Themengebiete ausgewählt: Personalsituation an Schulen, Qualitätssicherung und –entwicklung, individuelle Förderung und Digitales.

Am Freitagvormittag wurden vor allem aktuelle Informationen zu den Themenbereichen in Kleingruppen zusammengetragen und die Forderungen von damals aktualisiert. Bildungsministerin Dr. Hubig wurde nachmittags zur Sitzung begrüßt und gab jeweils einen Input zu den Themen, dem ein Austausch mit den LEB-Mitgliedern folgte:

Personalsituation an Schulen

Die strukturelle Unterrichtsversorgung sei nach ersten Einschätzungen so gut wie im vergangenen Schuljahr oder vielleicht sogar etwas besser, versicherte die Ministerin. Bei der Darstellung der strukturellen Unterrichtsversorgung werde das Ministerium in diesem Jahr ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass der Pflichtunterricht laut Stundentafel abgedeckt sei. Alle zum Schuljahresbeginn freien Planstellen hätten mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften besetzt werden können, außer in den Förderschulen. Dort würden die 20 frei gebliebenen Stellen aber bis zum 1. Februar 2019 besetzt werden können.

Die Ministerin erläuterte, welche Maßnahmen getroffen werden, um möglichst viele Lehrkräfte einzustellen. ADD und Bildungsministerium werden sich weiterhin intensiv um eine gute Unterrichtsversorgung kümmern.

Im anschließenden Austausch bemängelte der LEB den temporären Unterrichtsausfall: Nach wie vor würden Unterrichtsstunden ausfallen und Kinder früher nach Hause kommen. Zur Umsetzung der im Schulgesetz vorgesehenen individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler bedürfe es neben einer ausreichenden Unterrichtsversorgung mit Lehrkräften multiprofessioneller Teams. Auch die Schulsozialarbeiter sollten beim Land angestellt werden, damit in den einzelnen Regionen nicht unterschiedliche Bedingungen herrschten. Außerdem solle das Unterrichtsdeputat der Lehrkräfte auch Zeiten etwa für Elterngespräche, Berufsorientierung, runde Tische usw. beinhalten.

Ministerin Dr. Hubig verwies auf das Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (externer LinkPES) zur Vermeidung von temporärem Unterrichtsausfall. Multiprofessionelle Teams gebe es bereits an Schulen, z. B. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter und Jobfüxe. Für diese seien aber die Kommunen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zuständig, während das Land die Versorgung der Schulen mit Lehrkräften verantworte. Für bestimmte Zusatzaufgaben erhielten die Lehrkräfte Anrechnungsstunden.

Der LEB regte an, PES zu evaluieren: Nicht alle Schulen könnten dieses Personalmanagement-Programm sinnvoll nutzen, da in der Fläche häufig zu wenig geeignete PES-Kräfte gefunden würden. Die Frage des LEB, ob an Gymnasien die Vermeidung von strukturellem Unterrichtsausfall in der Sekundarstufe I zu erhöhtem Unterrichtsausfall in der Sekundarstufe II führe, wollte die Ministerin prüfen lassen.

Individuelle Förderung

Rheinland-Pfalz belege den dritten Platz unter den Bundesländern bei der Inklusion beeinträchtigter Kinder in die Regelschule, auch wenn es bei der Exklusionsquote eine leichte Steigerung gegeben habe, führt Ministerin Dr. Hubig zum Thema an. Im Herbst sollten Arbeitsgruppen dazu stattfinden, an denen auch Eltern teilnehmen könnten. Die neuen Förder- und Beratungszentren (externer LinkFBZ) liefen gut. Sie hätten die Aufgabe, Schulen auf dem Weg zur Inklusion zu beraten. Positiv bewertet sie auch die Berufsvorbereitung in den externer LinkBVJ-I an inzwischen 14 berufsbildenden Schulen, wo ein inklusiver, zieldifferenter Unterricht für Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang ganzheitliche Entwicklung angeboten wird.

Dieses Angebot wurde vom LEB ausdrücklich gelobt. Man wünscht es sich landesweit! Die FBZ wurden kritischer bewertet: Kritisiert wurde einerseits, dass sie keine Eltern berieten, und andererseits, dass hier Förderschullehrkräfte gebunden würden und daher die integrierte Förderung durch sie in den Grundschulen wegfalle. Dringend erforderlich seien Doppelbesetzungen in den Klassen der Schwerpunktschulen und mittelfristig wünschenswert der zusätzliche Einsatz von Förderschullehrkräften in allen Schulen. Ein weiteres Anliegen ist einigen Eltern der Erhalt der Förderschulen.

Frau Ministerin Dr. Hubig erläuterte hierzu, dass die Beratung durch das FBZ grundsätzlich auf die Beratung zum Unterricht und damit auf die Lehrkräfte ausgerichtet sei. Allerdings hätten auch die Eltern Anspruch auf Beratung durch die Schule und dies beziehe auch die Beratung durch die Förderschullehrkräfte ein, die im Rahmen des FBZ an einer Schule tätig seien.

Frau Ministerin Dr. Hubig betonte, dass die Förderschulen ein wichtiges Angebot darstellten und deshalb auch im Schulgesetz fest verankert seien.

Digitales

Die Ministerin wies einleitend auf die Ergebnisse der Studie „Länderindikator 2017 – Schule digital“ der Telekom-Stiftung hin, die Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz attestiere. Außerdem führte Frau Ministerin Dr. Hubig zum Thema Digitales das externer LinkBreitbandkompetenzzentrum im Innenministerium zur Unterstützung und Beratung der Schulträger an.

Das Programm „Medienkompetenz macht Schule“ wurde bereits an den weiterführenden Schulen durchgeführt und werde nun sukzessive auf alle Grundschulen ausgedehnt. (Hier betonte sie eigens, dass in den Grundschulen der Erwerb der Kernkompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen im Vordergrund stünde! Auch das Erlernen digitaler Abstinenz könne wichtig sein.) Im Bereich der Digitalisierung sei auch die Einbindung der Eltern wichtig. Insbesondere für die Schulart Grundschule wurde deshalb das Format „Eltern.Medien.Café“ entwickelt.

Bis zum Jahr 2023 sollten alle Lehrkräfte für den Einsatz von digitalen Medien in der Schule aus- bzw. fortgebildet sein. Das Projekt „externer LinkSchulcampus RLP“ ziele auf die Bereitstellung einer integrierten Arbeitsumgebung für Lehrende und für Schülerinnen wie Schüler, in welcher die pädagogischen IT-Dienste gebündelt seien. Über den Digitalpakt mit dem Bund und die in Aussicht gestellten Gelder werde noch verhandelt.

Der LEB goss etwas Wasser in den Wein: Zwar liege Rheinland-Pfalz die Digitalisierung in den Schulen betreffend auf dem 3. Platz der deutschen Bundesländer, aber Deutschland liege international auf den letzten Plätzen. Einerseits komme das Programm „Medienkompetenz macht Schule“ gut an, andererseits  fühlten sich viele Lehrkräfte überfordert und die Eltern nicht mitgenommen. Die Fortbildungen kämen zu spät und müssten mit Volldampf und verpflichtend nachgeholt werden, am besten während der Sommerferien! Die Lehrkräfte bräuchten darüber hinaus eine engmaschige Betreuung durch Experten. Die Ministerin ist einerseits überzeugt, dass Deutschland schnell aufhole, räumte jedoch andererseits ein, dass die Umsetzung solcher Programme dauere.

Qualitätssicherung und -entwicklung

Aus zeitlichen Gründen wurde dieses Thema an das Ende des Austauschs gestellt. Der LEB kritisierte, dass es nach der Schließung der Agentur für Qualitätssicherung an Schulen (AQS) nur noch eine interne Evaluation (z.B. externer LinkInES) gebe. Gefordert wurde eine jährliche externe Evaluation und zwar ergebnisorientiert. Diese solle immer dann durch eine prozessorientierte Evaluation ergänzt werden, wenn die Ergebnisse nicht zufrieden stellten. Referenzrahmen sollten Mindeststandards sein. Schulen sollten ein verpflichtendes Fortbildungskonzept haben, das Bezug nimmt auf die Evaluationsergebnisse, die offen gelegt werden sollten ebenso wie die Notenspiegel der Klassenarbeiten und die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten. Manche LEB-Mitglieder wünschten sich ein Teilnahmerecht der Schulausschussmitglieder in den Zeugniskonferenzen. Die Eltern vermissen auch eine systematische Personalentwicklung an den Schulen.

Die Ministerin wies auf einige Programme hin, etwa „Lesen macht stark“ und „Mathe macht stark“, die die Unterrichtsqualität in den Grundschulen verbessern sollten. Zum Schuljahresstart 2018/2019 solle das schon jetzt im Rahmen einer Pilotphase an ausgewählten rheinland-pfälzischen Grundschulen laufende Programm „externer LinkBISS Lesen – Lesen macht stark“, das vor allem Schülerinnen und Schüler im unteren Leistungsdrittel zunächst erfasst und dann gezielt fördert, nach und nach an den Grundschulen im Land eingeführt werden. Ebenfalls zum neuen Schuljahr starte das Programm „Mathe macht stark“ in eine Erprobungsphase an circa 15 Grundschulen im Land. Außerdem solle ein verpflichtender Grundwortschatz eingeführt werden. Die Vergleichsarbeiten in den 3. und 8. Klassen (externer LinkVERA 3 und VERA 8) seien ebenfalls eine Maßnahme zur Qualitätsentwicklung. Ziel sei, sie mit mehr Gewinn einzusetzen. Personalentwicklung halte sie ebenfalls für wichtig und es gebe sie auch.

In der Nachbesprechung wurde deutlich, dass die LEB-Mitglieder sich durch Ministerin Dr. Hubig ernst genommen fühlen: Sie höre zu, mache sich Notizen und setze sich glaubhaft für eine Verbesserung der Schulen ein. Leider schätzte sie für den LEB wichtige Forderungen, etwa die multiprofessioneller Teams in Verantwortung des Landes, aufgrund der verfassungsrechtlich vorgegebenen Kompetenzverteilung als unrealistisch ein.

Während die einen sich mit dem Gesprächsverlauf zufrieden zeigten, hätten andere sich konkrete kritische Nachfragen zur den Darstellungen der Ministerin gewünscht. Die Forderungen aus den Arbeitsgruppen sollen allesamt in den Forderungskatalog eingearbeitet werden, der, sobald aktualisiert, auf die Startseite der LEB-Homepage gestellt werden soll.

Am zweiten Tag der Klausurtagung erwartete der LEB weitere Gäste.

Für einen Austausch über die schulische Inklusion in Rheinland-Pfalz kamen Frau Christine König und Frau Monika Kultschak-Etges von der externer LinkLandesarbeitsgemeinschaft „Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen“. Beide haben ein beeinträchtigtes Kind, das inklusiv unterrichtet wird bzw. wurde, denn Frau Kultschak-Etges‘ Sohn hat inzwischen einen Arbeitsplatz als Mitarbeiter in der Werkstatt einer Tagespflegestation. Frau König war es ein Anliegen, dass Ihr Sohn mit Down-Syndrom gemeinsam mit seinem Bruder zur Schule geht. So profitiere er von der Anregung der nicht beeinträchtigten Mitschüler und auch die könnten von ihm etwa die Offenheit im Kontakt mit anderen lernen. Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention habe sich Deutschland und auch Rheinland-Pfalz zu einem inklusiven und qualitativ hochwertigen Bildungssystem verpflichtet. Leider laufe in den in Rheinland-Pfalz dafür eingerichteten Schwerpunktschulen aus Sicht der Eltern nicht alles gut. Während die Inklusion in den Grundschulen noch einigermaßen funktioniere, gebe es in der Sekundarstufe viele Probleme. Dass die Qualität nicht stimme, sei wohl auch ein Grund dafür, dass laut der aktuellen Bertelsmann Studie die Exklusionsquote (Anteil der beeinträchtigen Schülerinnen und Schüler, die in einer Förderschule unterrichtet werden) im Land wieder gestiegen sei. Denn viele Eltern veranlassten wieder einen Wechsel ihrer Kinder auf die Förderschule. So führe der Einsatz der Integrationskräfte über die Kommunen zu einem uneinheitlichen Flickenteppich, die Betreuung in den Ganztagsschulen fehle oder sei ungeeignet. Der Weg der Teilhabe sei nach wie vor steinig: Während die Förderschule Therapieangebote vorhalte, fehlten die in den Schwerpunktschulen. Auch die Ausstattung mit Material sei schlechter, die Räume weniger geeignet und die Klassen größer. Notwendig sei eine bessere Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte und wünschenswert die Repräsentation der Eltern beeinträchtigter Kinder in der Elternvertretung analog zur der für Eltern nicht deutscher Herkunftssprache.

Nicht alle LEB-Mitglieder sind ohne Wenn und Aber für die schulische Inklusion. In der Förderschule würden die Kinder besser gefördert und sie biete mehr Schonraum. Andere fragten danach, welche Vorteile die Inklusion überhaupt bringe und wohin es nach der schulischen Inklusion ginge. Frau König erwiderte, dass man lediglich das Recht der beeinträchtigten Kinder auf soziale Inklusion, d. h. Teilhabe, wahrnehme und auch nach der Schule ein inklusives Berufsleben ansteuere.

Landeselternsprecher Dr. Ralle fasste die Position des LEB so zusammen: „Die Schulen müssen personell, materiell und räumlich so ausgestattet werden, dass alle Kinder dort unterrichtet werden können, nicht mit der Gießkanne, sondern gemäß Konzepten für die festgestellten Bedarfe der Einzelschule.“

Die letzten eineinhalb Stunden der Klausurtagung waren dem Austausch mit der externer LinkLandesschüler*innenvertretung gewidmet. Vivienne Ritter und Lucas Fomsgaard waren nach Speyer gekommen, um Themen für eine Zusammenarbeit zwischen Schüler*innen und Elternvertretung auszuloten.

Ausführlich wurde über die digitale Bildung und die Handy-Nutzung gesprochen. Frau Ritter und Herr Fomsgaard sind komplett gegen ein Handy-Verbot an Schulen. Missbrauch wie Cybermobbing könne durch Information, Prävention und klare Regeln in der Hausordnung unterbunden werden. Durch Verbote würde Missbrauch eher befördert. Von einem Mediennutzungsvertrag zwischen Eltern und Kindern hätten sie noch nichts gehört; sie zeigten sich eher skeptisch. Bei den Lehrkräften vermuteten sie den Kompetenzvorsprung eher bei rechtlichen Fragen weniger bei den technischen. Die Implementierung der digitalen Bildung in der Schule müsste aus ihrer Sicht so ablaufen: An erster Stelle stünde der W-Lan-Ausbau, die Bereithaltung seines Teams zur Wartung der Tablets durch die Schulträger, gefolgt von der Fähigkeit der Lehrkräfte, die Tablets adäquat einzusetzen. Wie im Chemiesaal solle es eine Einführungsstunde geben, um alle Schülerinnen und Schüler mit einem angemessenen Umgang mit den Geräten vertraut zu machen. Im Übrigen sollten sie versichert werden. Derzeit würden digitale Medien nur in etwa 5% des Unterrichts genutzt, in Privatschulen häufiger als in öffentlichen, in der IGS häufiger als in anderen Schularten.

Bezüglich des Themas Epochalnoten teilten die beiden Gäste von der LSV die Einschätzung des LEB: Die konkreten Kriterien seien selten transparent. Die LSV hält Ziffernnoten generell nicht für gut und will sie zugunsten individueller Bewertung abschaffen.

Ein wichtiges Anliegen der LSV sei die Information der Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte, z.B. darüber, dass die Teilnahme an Sitzungen der SV nicht als Fehlstunde im Zeugnis vermerkt werden darf. Alle Schularten seien über die Kreis- und Stadtschüler*innenvertretungen in der LSV vertreten, doch Gymnasiasten seien überrepräsentiert. Es gebe keinen Landesschülersprecher sondern einen 10-köpfigen Vorstand. Der Kontakt zu den Schüler*innenvertetungen vor Ort halte die LSV durch einen Newsletter, in Form von Besuchen seitens des LSV-Basisreferates an Schulen sowie in Kreis- oder Stadt-SV Sitzungen, wo sie die Schüler*innen persönlich träfen.

Die Schüler*innenvertretungsrechte sollten in der anstehenden Schulgesetznovelle gestärkt werden. Die kurzen Wahlzyklen sahen sie nicht als ein Problem an, denn Wandel sei aus ihrer Sicht gut. Aus der Bundesvertretung der Schülerinnen und Schüler sei die LSV Rheinland-Pfalz ausgetreten, weil sie die Satzung nicht mittragen wollte. Die Bundesschülerkonferenz sei kein offizielles Gremium und 25% der Schülerschaft sei dort nicht vertreten. Bundesweit Kontakt zu halten, sei kein Problem, da man sich in zahlreichen Zusammenhängen treffe.

Eine Zusammenarbeit mit dem LEB von Fall zu Fall und häufigeren Austausch könne sich die LSV vorstellen. Regelmäßige gegenseitige Einladungen zur den Sitzungen hielt man für nicht durchführbar. Die LSV sei die Vertretung der Schülerinnen und Schüler und strebe keine Fusion mit dem LEB, der Vertretung der Eltern, an.