LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

< Pressemitteilung des LEB und der REB
14.01.2021 12:27 Alter: 3 yrs
Kategorie: LEB, Aktuelles

Gesprächsergebnisse zum Thema Schüler*innen-Beförderung

Am 10.12.2020 fand ein Gespräch zur Situation der Schüler*innen-Beförderung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau RLP, dem Bildungsministeriums RLP und dem LEB statt.


Folgende Punkte wurden darin vereinbart:

  • Die Landesregierung bittet um Mitteilung, in welchen konkreten Einzelfällen die planmäßige Beförderung von Grundschülern entweder ein Umsteigen vorsieht oder die reine Fahrtzeit 30 Minuten übersteigt.

     

  • Die Landesregierung wird einen Vorschlag unterbereiten, in welcher Form der in §69 (6) vorgesehene Planungs- und Beteiligungsprozess systematisch und sinnvoll Anwendung finden kann.
  • Die Landesregierung möchte in aktuell zur Planung anstehenden Linienbündeln Modelle auf ihre Praxistauglichkeit testen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Beteiligung und den Planungsprozess, inklusive der Hebung von Optimierungspotentialen durch Schulzeitenverlegungen im derzeit zulässigen Rahmen.
  • Der persönliche Dialog soll in einem regelmäßigen Turnus (ca. 1 mal/ Jahr) fortgeführt werden.