LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

< Umfrage zur Zufriedenheit der Eltern
19.05.2020 11:09 Alter: 4 yrs
Kategorie: Aktuelles

LEB - aktiv in der Corona-Krise

Bericht über die Aktivitäten des Landeselternbeirats Rheinland-Pfalz in den letzten Wochen


Liebe Eltern,

nachstehend wollen wir über unsere Aktivitäten im Zusammenhang mit der Corona-Krise informieren:

  • Information über coronabedingte Ausfallzeiten im Zeugnis

Auf Antrag kann dem Zeugnis ein Beiblatt hinzugefügt werden, in dem die coronabedingten Ausfallzeiten dokumentiert sind. Ein entsprechender Vordruck wird den Schulen von der ADD zur Verfügung gestellt.

  • Webex

Bereits vorletzte Woche hat Landeselternsprecher Reiner Schladweiler in einer Mail Ministerin Dr. Hubig gebeten, die neue Plattform Webex auch für die Elternvertretungen zur Verfügung zu stellen. Die drei Regionalelternbeiräte haben dies nachträglich in einer gemeinsamen Erklärung bekräftigt.

  • Testung an Schulen

Immer mehr Eltern haben kein Verständnis dafür, dass die Bundesligaspieler täglich getestet werden sollen, an Schulen jedoch kein Test vorgenommen wird.
Aus Sicht des Landeselternbeirats sollten die Lehrkräfte, die in der Schule unterrichten, auf den Covid 19-Virus getestet werden. Die Eltern sollten aufgefordert werden, die Temperatur ihrer Kinder vor dem Schulbesuch zu messen. Bei erhöhter Temperatur oder anderen Krankheitsanzeichen dürfen Kinder nicht in die Schule geschickt werden.

 

 

  • Datenschutz

Es soll anliegend auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen werden, die zum Datenschutz beim Einsatz von Videokonferenzen und Lernplattformen zu beachten sind.

Rechtlich sind die Informationen widersprüchlich, was zur Folge hat, dass die Schulen kaum in der Lage sind, dies zu handhaben:
Denn einerseits wird der Einsatz als Verarbeitung auf der gesetzlichen Grundlage gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO angesehen: Die Eltern sollten vorab über die Datenverarbeitungsvorgänge (insb. im Verhältnis zu dem Anbieter) informiert werden (Muster) https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/schulunterricht-von-zu-hause „Unsere Schule stellt eine Online-Lernplattform zur Verfügung. Sofern diese Lernplattform auch von Ihrem Kind genutzt wird, werden Sie vorab in einem gesonderten Schreiben über die Datenverarbeitungsvorgänge unterrichtet.“

Andererseits wird – ausgehend von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO an derselben Stelle eine Einverständniserklärung der Eltern gefordert: „Hinweise zum Einsatz von videogestützter Kommunikationstechnik zu Zwecken des Schulunterrichts“.

Es wurde eine Darstellung entwickelt, die wie andere Problematiken auch besser am runden Tisch besprochen werden sollte, weil ansonsten zu viel Zeit verloren wird, der sich in Defiziten beim Unterricht unserer Kinder niederschlägt.

  • Notengebung

Uns erreichen zahlreiche Anfragen der Elternvertreter*innen zur Notengebung. Auch Eltern, die selbst Lehrer sind, zählen hierzu. Daraus müssen wir entnehmen, dass die Regelungen zur Notengebung nicht ausreichend verstanden werden. Daher sollte hier nachgebessert werden.

Im Wesentlichen lassen sich folgende Fallgruppen feststellen:

·        Eltern, die der Ansicht sind, dass ihren Kindern keine Noten erteilt werden sollen oder dürfen.

·        Eltern, die darauf bestehen, dass alle Leistungsnachweise erbracht werden und keine Differenzierungen vorgenommen werden dürfen, damit die Noten der Kinder nicht „entwertet“ werden

·        Schüler, die sich klar im Nachteil zu den anderen Schülern befinden, da sie mit Risikopersonen im selben Haushalt leben und somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Wie kann in diesen Fällen die Erbringung von Leistungsnachweisen erfolgen?

·        In einigen Fällen führten die Anstrengungen vor den Osterferien nicht zu dem gewünschten Erfolg einer Notenverbesserung, weshalb die Eltern sich darüber beklagen, dass die Motivation gefährdet wird.

Womöglich kann es keine Standardlösung geben, sondern von Fall zu Fall sind unterschiedliche Lösungen zu finden.

  • Vertretungslehrkräfte

Es mehren sich die Hinweise von Eltern, dass wegen der Zugehörigkeit zu Risikogruppen bzw. aus Altersgründen viele Lehrkräfte bereits zum derzeitigen Zeitpunkt keinen Präsenzunterricht erteilen und auch nicht fachlich vertreten werden. Es ist absehbar, dass sich bei der vorgesehenen weiteren Schulöffnung die Engpässe noch stärker bemerkbar machen.
Daher besteht kein Verständnis, wenn der Abschluss von Vertretungsverträgen ausgesetzt bleibt. Es ist doch zu befürchten, dass auch die angrenzenden Bundesländer die Auswirkungen spüren werden und dann Vertretungskräfte, die jetzt noch hier unter Vertrag stehen, genauso abwandern, wie es in der Vergangenheit insbesondere im Grund- und Förderschulbereich der Fall war. Deshalb ist der Landeselternbeirat der Ansicht, dass hier frühzeitig gegengesteuert und der Abschluss von Vertretungsverträgen nicht nur nicht ausgesetzt werden darf, sondern geradezu forciert werden muss.

 

  • Schulbuchausleihe in der Corona-Krise

Derzeit mehren sich die Anfragen der Elternvertreter*innen vor Ort wegen der Schulbuchausleihe. Aller Voraussicht nach werden die Lehrkräfte Corona-bedingt den Lehrstoff in diesem Schuljahr nicht vollständig zu Ende unterrichten können. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass zu Beginn des neuen Schuljahres nach den Sommerferien mit dem Unterrichtsstoff an den Stellen angesetzt werden muss, wo vor den Ferien aufgehört wurde. Dieser Stoff wird aber in den Schulbüchern behandelt, die vor den Sommerferien zurückgegeben werden müssen.

Da es sich gerade hier um diejenigen handelt, die potentiell größere Probleme in der derzeitigen Krise haben, sollte generell die Möglichkeit eingeräumt werden, diese Schulbücher auch im neuen Schuljahr weiter nutzen zu können. Die Entscheidung könnte der jeweilige Fachlehrer treffen, der ja absehen kann, was noch fehlt.

  •  Krankenhausunterricht

Dem Landeselternsprecher liegt ein Schreiben der Chefärzte kinder- und jugendpsychiatrischer Kliniken zum Krankenhausunterricht vor. Nach intensiver Befassung mit den insgesamt überzeugend vorgetragenen Argumenten, unterstützen wir deren Forderung, die jungen Patienten, die sowieso benachteiligt sind, dringend wieder zu beschulen. Denn wo sollte es mit Hygienemaßnahmen besser möglich sein, als in einer Klinik unter ärztlicher Überwachung. Wir empfehlen daher nachdrücklich, dies umzusetzen.

  •  Ausgabe der Masken

Zur missglückten Ausgabe der Masken und einer suboptimalen Informationspolitik haben wir uns in dem Sinne geäußert, dass der Eindruck, die Schulen seien nicht imstande, die Masken auszuliefern, falsch war. Vielmehr trugen die Schulen keine Verantwortung für den logistischen Engpass. Selbstverständlich sind wir uns darüber im Klaren, dass es logistisch schwierig ist, 1600 Schulen gleichzeitig mit Masken zu versorgen. Wir hätten es jedoch begrüßt, wenn dies im Vorfeld auch offen kommuniziert worden wäre.

 

Über weitere Fälle werden wir nach Prüfung informieren. Wir hoffen, unserem Auftrag, die Anfragen aus der Elternschaft aufzugreifen und gebündelt weiterzugeben, gerecht zu werden und stehen für Anregungen weiterhin zur Verfügung

 

Mainz, 19.05.2020

Reiner Schladweiler
Landeselternsprecher Rheinland-Pfalz