LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

< ÜSchO geändert
26.10.2018 12:15 Alter: 6 yrs
Kategorie: Aktuelles

Eltern gegen einen digitalen Blockwart


Der Landeselternbeirat und die Regionalelternbeiräte des Landes Rheinland Pfalz verwahren sich gegen die Einführung eines digitalen Blockwarts. Denn nichts anderes ist ein Portal, auf dem Schüler*innen Ihre Lehrkräfte denunzieren sollen.

Der „Pranger“ ist als Strafe abgeschafft, ebenso der bürgerliche Tod. Die Gefahr, dass derartige Plattformen zum öffentlichen Anprangern führen ist zu groß und würde dazu führen, dass die Lehrenden verunsichert würden und keinerlei sinnvoller Unterricht mehr durchführbar wäre. Politikwissenschaft und Sozialkunde können ohne Meinungsäußerungen nicht unterrichtet werden. Dies gilt insbesondere, wenn etwa das Thema Totalitarismus behandelt wird. Dieses kann nicht sinnvoll unterrichtet werden, ohne dass radikale Tendenzen und extremistische Positionen auch als solche benannt werden. Die Lehrer sind dazu verpflichtet, derartige Tendenzen – egal aus welcher Ecke sie kommen, sei es Rechts- oder Linksradikalismus, Islamismus etc – zu benennen, da unsere Kinder zu mündigen Staatsbürgern erzogen werden sollen, die auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Wer sich außerhalb dieser Werte stellt, dem muss es von vornherein verwehrt werden, diesen Bildungsauftrag durch Verunsicherung der Lehrerschaft zu torpedieren.

Für Konflikte zwischen Schülern, Eltern und Lehrern bestehen geregelte Abläufe. Diese Konflikte dürfen nicht für parteipolitische Propaganda missbraucht werden.

Die Wiederbelebung der Blockwartmentalität totalitärer Prägung lehnen wir ab. Dies hat in Zeiten unseligen Angedenkens zu unsäglichem Leid geführt.

Hier dürfen fundamentale Grundrechte der Betroffenen nicht gefährdet werden, die ein solches Vorgehen auch illegal machen. Nicht umsonst ist bereits bei der Frage, ob über Strafverfahren gegen Einzelpersonen schrankenlos berichtet werden darf, zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz des Betroffenen abzuwägen. Das muss erst Recht im Rahmen der Schule gelten, der ein erheblich sensibleres Miteinander beinhaltet.

Schulen sollen und dürfen kein politikfreier Raum sein. Dort muss über Politik gestritten werden können. Ansonsten fördert man die Politikverdrossenheit.

Wir begrüßen, dass auch die Landesschülervertretung sich hier eindeutig positioniert hat.

Vorstehendes gilt ebenso für politische Kundgebungen, an denen sich Schulen beteiligen, selbstverständlich nur, soweit diese nicht einseitig parteipolitisch erfolgen und soweit sie sich nicht als einseitige Meinungskundgebungen darstellen. D.h. an Kundgebungen für Toleranz, gegen Rassismus, totalitaristisches Gedankengut etc. müssen auch Schulen teilnehmen können, wobei den Teilnehmern an diesen Kundgebungen auch das grundgesetzlich garantierte Recht der Meinungsfreiheit im o.a. Rahmen gewährleistet sein muss.