LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

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04.01.2021 10:08 Alter: 3 yrs
Kategorie: LEB, Aktuelles

Pressemitteilung des LEB-Arbeitskreises Individuelle Förderung

„Kein Schüler darf uns verlorengehen“


Mit Sicherheit ist dies nicht die letzte Ausnahmesituation in der sich unsere Gesellschaft befinden wird - wir sind uns einig, dass sich was ändern muss.

Eine individuelle Bedarfsermittlung nach den Möglichkeiten und Bedürfnissen der Schüler - sollte dringend erfolgen. Während eines Lockdowns muss die Förderung von Kindern, die nicht die digitalen Möglichkeiten haben - dem Fernunterricht zu folgen - wie auch die Gegebenheiten in den Schulen selbst - für diesen Fernunterricht - für ALLE Schüler - sichergestellt sein. Wir fordern einen vollumfänglich angepassten Unterricht für alle möglichen Situationen!

Das bedeutet: Falls Online-Unterricht aufgrund der Schulausstattung nicht möglich sein sollte, muss ein analoger Fernunterricht stattfinden, der wie folgt aussehen sollte: Lerninhalte sollten in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden. An Grundschulen ist es unserer Meinung nach für alle Eltern möglich - in regelmäßigen Abständen diese dort abzuholen, sofern wohnortnah. Bei allen anderen Schulen muss anders vorgegangen werden, was zu keinerlei Nachteilen für die Schüler führen darf. Wichtig ist insbesondere, dass hierbei die Arbeitsunterlagen (Wochenplanarbeiten) bereits samstags bei den Schülern ankommen, damit evtl. zusammen mit den Eltern diese besprochen werden können.

  • Förderkinder müssen die Möglichkeit haben, weiterhin mit ihren I-Helfern gemeinsam Fernunterricht zu machen.
  • Keinesfalls darf der Nachteilsausgleich in Vergessenheit geraten.
  • Sollte Präsenzunterricht, bzw. Hybridunterricht stattfinden, müssen vorerkrankte Kinder dem jeweiligen Unterricht online zugeschaltet werden.
  • Bei Hybridunterricht sollten Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf bevorzugt in den Präsenzunterricht.
  • Lern- oder anderweitig begabte Kinder müssen die Möglichkeit erhalten, auch weiterhin zusätzlich gefördert zu werden (Zusatzaufgaben, eigenständige Projekte, Referate, usw.).
  • Zur Entlastung der Lehrkräfte, sollte ein Fächerpool eingerichtet werden.