LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

< Eltern gegen einen digitalen Blockwart
13.12.2018 11:11 Alter: 5 yrs
Kategorie: Aktuelles

Hausaufgaben der Landesregierung


Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Digitalpakt im politischen Klein-Klein untergeht.

Ebenso wichtig wie der Digitalpakt ist aber, dass die Landesregierung die Voraussetzungen dazu schafft, dass die neuen Medien auch sinnvoll eingesetzt werden können.

Daher die Aufforderungen:

  • Es müssen mit Hochdruck neue Lehrer mit digitaler Kompetenz ausgebildet werden.

  • Die Lehrer müssen weitergebildet werden, damit sie die digitalen Medien sinnvoll einsetzen können.

  • Hierzu müssen die Kapazität beim pädagogischen Landesinstitut erhöht und zusätzliche Stellen geschaffen werden.

  • Jeder Schule müssen zusätzliche Administratoren zugewiesen werden. Denn Pädagogen sollen sich auf ihren pädagogischen Auftrag konzentrieren können und nicht weiter als technische Assistenten zweckentfremdet eingesetzt werden;

  • Jede Schule muss verpflichtet werden, eine Arbeitsgruppe zur digitalen Entwicklung der Schule (entsprechend Schulbuchausschuss) mit Elternbeteiligung zu bilden.

  • Es müssen Standards (in Form eines Pflichtenheftes) festgelegt werden, damit die eingesetzten Systeme landesweit kompatibel sind.

  • Bei der Einführung elektronischer Arbeitsmittel ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sozial schwächer gestellte Schüler unterstützt werden (Lehrmittelfreiheit).

  • Alle Schulen müssen umgehend Breitbandanschlüsse erhalten (Aktion „Schule ans Netz“).
  • So schnell wie möglich sollen parallel Konzepte zur Nutzung der digitalen Infrastruktur erarbeitet und in die bestehenden Curricula implementiert werden.