Kategorie: Aktuelles
Datenschutz in Schulfördervereinen
Die europäische Datenschutzreform wurde im Landesdatenschutzrecht in Datenschutzbestimmungen umgesetzt. So muss auf allen Homepages von jeder Seite die Datenschutzerklärung anwählbar sein. Da Schulen und SEB bzw. REB und LEB keine rechtsfähigen Personen sind, reicht es meistens, wenn bei Reklamation über Datenschutzverstöße sofort Abhilfe geschaffen wird.
Schulfördervereine haften jedoch privatrechtlich.
Nachfolgend finden Sie Mustervorlagen für
eine Datenschutzerklärung für die Website von Vereinen
einen Datenschutzhinweis für Veranstaltungen von Vereinen
Datenschutzinformationen für Vereinsmitglieder
eine Datenschutzordnung mit Verfahrensverzeichnis für Vereine
eine Einwilligung für die Veröffentlichung von Daten in Vereinen
ein SEPA-Lastschriftmandat und eine Einwilligung für E-Mail-Kommunikation in Vereinen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landesdatenschutzbeauftragten