Kategorie: Aktuelles
LEB stimmt Position zur Schulbuchausleihe ab
Um das Textverständnis zu fördern, müsse es den Schülerinnen und Schülern erlaubt sein, Texte in Büchern zu markieren, findet der LEB und stimmt eine Position zur Schulbuchausleihe ab.
Denn Markierungen, Unterstreichungen oder Eintragungen sind eine keine üblichen Gebrauchsspuren und können einer Weiterverwendung des Lernmittels im folgenden Schuljahr entgegenstehen. Der Schulträger kann Schadensersatz fordern.
Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte auf Antrag kostenfrei
Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden.
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.