LandesElternBeirat

Rheinland-Pfalz

Ergebnisse der Eltern-Umfrage zu den Winterferien

Einen tabellarischen Überblick der Ergebnisse finden Sie Downloadhier.

Regionale Elternfortbildungs-Veranstaltungen

Zur Stärkung der Rechte der Eltern ist in Rheinland-Pfalz die Elternfortbildung gesetzlich verankert.

Nach § 47 Schulgesetz wird die Elternfortbildung zur Förderung der Zusammenarbeit von Eltern und Schule durchgeführt. Dabei wirken das fachlich zuständige Ministerium und der Landeselternbeirat zusammen. Alle Fortbildungskurse werden von einem Expertenteam geleitet, dem eine erfahrene Elternreferentin oder ein Elternreferent, eine Vertreterin oder ein Vertreter der ADD, ein Schulleitungsmitglied und eine Schulpsychologin oder ein Schulpsychologe angehören. Sie finden an vier verschiedenen Standorten in Rheinland-Pfalz statt: Speyer, Trier, Koblenz und Bad-Kreuznach und - seit 2020 - auch online.

Einen Überblick über das gesamte Angebot sowie die Anmeldungsmodalitäten finden Sie auf der externer LinkHomepage des Bildungsservers RLP.

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14.06.2018 13:59 Alter: 6 yrs
Kategorie: Aktuelles

LEB-Pressemeldung zur Schulsozialarbeit

Unterstützung der Lehrkräfte durch andere Professionen notwendig


In seiner Sitzung am 7. Juni hat der LEB folgendeDownload Pressemeldung beschlossen:

Seit Jahren wachsen die Aufgaben und Herausforderungen an Schulen. Deshalb hält es der Landeselternbeirat für notwendig, eine Forderung zu wiederholen, die er vor fast genau drei Jahren erhoben hat. In seinem umfangreichen Forderungskatalog heißt es:

  • Der LEB fordert mindestens eine volle Schulsozialpädagogenstelle und eine volle Schulpsychologenstelle pro Schule!

  • Darüber hinaus fordern wir die Bildung multiprofessioneller Teams aus den jeweiligen Berufsgruppen vor Ort zur Optimierung der Zusammenarbeit und der individuellen Förderung (z. B. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeit, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Integrationsfachkräfte, Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter, Klassenleiterinnen und Klassenleiter, Schulleitungsmitglieder, Schulelternvertreterinnen und Schulelternvertreter). Die Mitglieder des Teams sollten in die Entscheidungsfindung und Entwicklung der Schule eingebunden werden können.

Zwar wurde die Landesförderung für Schulsozialarbeit im aktuellen Haushalt wieder aufgestockt, aber nach wie vor sind lediglich allgemeinbildende Schulen antragsberechtigt, die den Abschluss der Berufsreife anbieten. Außerdem wird Schulsozialarbeit an Berufsbildenden Schulen gefördert. Doch Grundschulen und Gymnasien gehen leer aus.

s. auch DownloadLEB-Zeitung mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit vom April 2015

„Das darf so nicht bleiben!“, findet Landeselternsprecher Dr. Thorsten Ralle. „In Grundschulen wird die Basis für die weitere Schullaufbahn gelegt und von Schulen wird ein immer größerer Beitrag zur Erziehung der Kinder verlangt. Angesichts einer Übergangsquote in Städten von fast 50% eines Jahrgangs ins Gymnasium benötigen auch die eine professionelle sozialpädagogische Unterstützung, damit sie allen gerecht werden können.“

Die Arbeitsgemeinschaft Schulelternbeiräte (ARGE-SEB) an den Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen in Mainz und Umgebung hat die langjährige Forderung des LEB in einem Downloadoffenen Brief aufgegriffen und fordert aktuell ebenfalls eine „massive Aufstockung“ der Schulsozialarbeit und multiprofessioneller Teams, damit auch die Gymnasien in den Genuss dieser notwendigen Unterstützung kommen. Das begrüßt der LEB ausdrücklich.